Energetische Sanierung für Gebäude

Energetische Sanierung für Gebäude

Wohngebäude und Nichtwohngebäude

Für die energetische Sanierung von Gebäuden entsprechend dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt der Gesetzgeber Fördermittel nach der “Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ zur Verfügung. Als qualifizierter Energieeffizienzexperte lege ich mit Ihnen entweder eine Sanierung als energetische Einzelmaßnahme fest.
Häufig ist im anderen Fall die Erstellung eines Sanierungsfahrplanes mit mehreren, zeitlich voneinander durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen für den Kunden eine sinnvolle Perspektive, die entsprechend den Kundenbedürfnissen abgestimmt wird.

Sie erhalten von mir Konzepte zur Verbesserung der Energieeffizienz Ihres Gebäudes, die mindestens den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die zur Verfügung stehenden gesetzlichen Fördermöglichkeiten ausweisen.

Bei der Betrachtung von Nichtwohngebäuden ist eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ( z.B. nach VALERI DIN EN 17463) vielfach sinnvoll, um weitere Entscheidungskriterien zum Sanierungsvorhaben zu erhalten. Diese kaufmännische Bewertung kann auf Kundenwunsch erstellt werden.

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